Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

INTEGRA – Ingenieurbüro für Contract-, Claim- und Projektmanagement

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen INTEGRA – Ingenieurbüro für Contract-, Claim- und Projektmanagement, Inhaberin: Haida Junuzovic-Vejzovic, und ihren Auftraggebern.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, INTEGRA hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsgegenstand

INTEGRA erbringt freiberufliche Ingenieurleistungen im Bereich des Contract-, Claim- und Projektmanagements sowie der technisch-kaufmännischen und organisatorischen Projektunterstützung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

Ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3. Abgrenzung zur Rechtsberatung

Die Leistungen von INTEGRA stellen keine Rechtsberatung dar.

Insbesondere umfasst die Leistung nicht:

  • die rechtliche Prüfung oder verbindliche Auslegung von Verträgen oder Gesetzen
  • anwaltliche Tätigkeiten
  • die Vertretung gegenüber Gerichten, Behörden oder Dritten

Rechtliche Bewertungen, Entscheidungen und Maßnahmen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber oder dessen beauftragten Rechtsberatern.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, INTEGRA alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

INTEGRA haftet nicht für Verzögerungen, Mehraufwand oder Nachteile, die aus einer unzureichenden, verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkung des Auftraggebers resultieren.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt gemäß der individuell vereinbarten Konditionen (z. B. Stundensatz, Pauschalvergütung).

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

6. Haftung

INTEGRA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet INTEGRA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für:

  • entgangenen Gewinn
  • mittelbare Schäden
  • Folgeschäden oder
  • sonstige Vermögensschäden

ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme bzw. auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.

7. Vertraulichkeit

INTEGRA verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle von INTEGRA erstellten Unterlagen, Berichte, Analysen, Auswertungen und Dokumentationen unterliegen dem Urheberrecht.

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck und das jeweilige Projekt.

9. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen.

Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von INTEGRA.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2026